- einfache Streitgenossenschaft
- прил.
юр. необязательное процессуальное соучастие
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Streitgenossenschaft — Streitgenossenschaft, Prozessrecht: Mehrheit von Klägern oder Beklagten v. a. im Zivilprozess (§§ 59 63 ZPO, subjektive Klagenhäufung). Es besteht einfache Streitgenossenschaft bei Rechtsgemeinschaft hinsichtlich des Streitgegenstandes, bei… … Universal-Lexikon
Streitgenossenschaft — Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver… … Deutsch Wikipedia
Streitgenossenschaft — 1. Begriff: St. liegt vor, wenn in einem ⇡ Zivilprozess mehrere Personen Kläger oder Beklagte sind (§§ 59–63 ZPO). 2. Arten: a) Einfache St.: Die Handlungen der einzelnen Streitgenossen wirken weder zum Vorteil noch zum Nachteil der anderen; das… … Lexikon der Economics
Notwendige Streitgenossenschaft — Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver… … Deutsch Wikipedia
Streitgenosse — Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver… … Deutsch Wikipedia
Streitgenossen — Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver… … Deutsch Wikipedia